| 1. Anwendungsbereich und Teilnahmevoraussetzungen |
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| 1.1 Diese Teilnahmebedingungen regeln die Nutzung des Prämiensystems www.baumit-club.de der Baumit GmbH (nachfolgend Baumit), für das teilnehmende Unternehmen aus dem Handwerk (nachfolgend Kundenunternehmen genannt). |
| 1.2 Start des Prämiensystems ist der 01.02.2012. Das Programm ist hinsichtlich seiner Laufzeit nicht befristet. |
| 1.3 Am Prämiensystem können Kundenunternehmen aus dem Handwerksbereich teilnehmen. |
- das seinen Sitz in Deutschland hat.
- das über eine gültige E-Mail-Adresse und über eine Lieferadresse in Deutschland verfügt.
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| Nicht teilnahmeberechtigt sind Großhändler oder Wiederverkäufer. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an dem Prämiensystem von Baumit besteht nicht.. |
| 1.4 Durch die erstmalige Registrierung beim Baumit-Bonussystem auf der Webseite www.baumit-club.de (nachfolgend Prämiensystem-Website genannt) erklärt das Kundenunternehmen das Einverständnis mit den Teilnahmebedingungen und der Datenschutzerklärung. Alle Angaben von Daten müssen wahrheitsgemäß erfolgen. |
| 2.Anmeldung zum Prämiensystem; Punktekonto |
| 2.1Das Kundenunternehmen muss auf der Prämiensystem-Website der Baumit GmbH einen Hauptaccount anlegen, d.h. sich für die Teilnahme registrieren und ein auf das Kundenunternehmen und sein vertretungsberechtigtes Organ lautendes Punktekonto anlegen. Wird im Hauptaccount ein anderer Name als der des Vertretungsberechtigten angegeben, so kann Baumit diesen Hauptaccount auf den Namen des tatsächlich Vertretungsberechtigten umschreiben. Nur das Kundenunternehmen ist grundsätzlich zur Führung des Hauptaccounts und Punktekontos berechtigt. Jedes Kundenunternehmen darf grundsätzlich nur einen Hauptaccount führen. Baumit behält sich vor, mehrere Hauptaccounts zu einem zusammenzufassen.. |
| 2.2 Das Kundenunternehmen und seine Mitarbeiter haben dafür Sorge zu tragen, dass Passwörter Unbefugten nicht bekannt werden. Sollten dem Kundenunternehmen Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass ein unbefugter Dritter Kenntnis von den persönlichen Zugangsdaten erlangt hat, hat das Kundenunternehmen unverzüglich Baumit hiervon in Kenntnis zu setzen und ebenso unverzüglich sein Passwort zu ändern. Für Schäden infolge schuldhaft unterbliebener oder verspäteter Benachrichtigungen haftet Baumit nur bei grobem Verschulden oder Vorsatz, unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens des Kundenunternehmens. |
| 3. Bonuspunkte; Information über den Kontostand |
| 3.1 Beim Bezug von in Deutschland auf den Markt gebrachten Produkten erhält das Kundenunternehmen Gutschriften in Form von Bonuspunkten. |
3.2 Punkteanzahl sowie Art und Umfang der gutschriftfähigen Produkte während der Laufzeit des Prämiensystems sind in der Produkt- und Punkteliste aufgeführt. Diese Liste ist jederzeit in ihrer aktuell gültigen Fassung auf der Prämiensystem-Website einsehbar. Baumit behält sich vor, jederzeit Änderungen an der Liste vorzunehmen. Streichungen von Produkten oder Änderungen der Punkte auf der Produktliste werden von Baumit mindestens zwei Monate vor ihrem Inkrafttreten auf der Prämiensystem-Website angekündigt.
Fehler in der Liste kann Baumit jederzeit auch ohne Vorankündigung korrigieren. |
3.3 Der "Speed“-Schriftzug wird von der Frontseite des Gebindes ausgeschnitten und gesammelt. Sollten Sie eine Lieferung mit der älteren Sack- Variante bekommen einfach den gesamten Schriftzug ausschneiden.
Das Schicken der gesammelten Ausschnitte mit dem Rückumschlag an:
Weise & Associates
consulting & technology GmbH
Zollhof 17
40221 Düsseldorf – Medienhafen
Es werden dann dem entsprechenden Onlinekonto die Prämienpunkte innerhalb weniger Tage gutgeschrieben. Bitte beachten Sie, dass nur Umschläge mit der Aufschrift Ihrer Kunden-ID gültig sind. Der Nachweise des Produktkaufes, in Form einer Rechnung, sollte für den Notfall eines Missbrauchverdachtes aufbewahrt werden.
Es besteht kein Rechtsanspruch des Kundenunternehmens auf Gutschrift von Punkten, soweit deren Anzahl auf Fehlern in der Liste beruht. Der aktuelle Kontostand kann vom Kundenunternehmen jederzeit auf der Prämiensystem-Website eingesehen werden, wenn er auf seinem Account eingeloggt ist. |
| 3.4 Baumit behält sich vor, kurzfristig zur Bewerbung einzelner Produkte („Aktionsprodukte“) für diese Produkte zusätzliche Bonuspunkte („Aktionspunkte“) zu vergeben. Aktionsprodukte, Aktionspunkte, Voraussetzungen und Aktionszeitraum werden auf der Prämiensystem-Website bekannt gegeben. Aktionspunkte werden nur bei Eingabe von Prämiencodes für Aktionsprodukte innerhalb des jeweiligen Aktionszeitraums gutgeschrieben, soweit nichts anderes auf der Prämiensystem-Website angegeben ist. Mit dem Ende des Aktionszeitraums entfällt die Möglichkeit, durch Eingabe des Prämiencodes Aktionspunkte für die betroffenen Aktionsprodukte zu erwerben, auch wenn diese Produkte innerhalb des Aktionszeitraums gekauft wurden. Gutgeschriebene Aktionspunkte werden wie gewöhnliche Punkte behandelt. |
| 3.5 Es ist nicht gestattet, „Speed-Schriftzüge“zur Gutschrift von Bonuspunkten einzusenden, die nicht von einem von dem Kundenunternehmen selbst erworbenen und für seinen Verbrauch bestimmten Listenprodukt stammen. Ein Verstoß gegen dieses Verbot berechtigt Baumit zum Ausschluss des betreffenden Kundenunternehmens gemäß § 7 und/oder zur Stornierung bereits gutgeschriebener Punkte. |
| 3.6 Baumit behält sich das Recht vor vom Kundenunternehmen die Vorlage eines Kaufbelegs (Rechnungsnachweis) für das betreffende Produkt zu verlangen. Erst nach Vorlage des Kaufbelegs werden Punkte endgültig gutgeschrieben. Kundenunternehmen die in betrügerischer Absicht „Speed-Schriftzüge“ zusenden, ohne dass sie über den erforderlichen Rechnungsnachweis verfügen, werden vom Prämiensystem ausgeschlossen. Eine Auszahlung der bisher angesammelten Punkte erfolgt nicht. |
| 3.7 Das Guthaben an Punkten und alle sonstigen Ansprüche des Kundenunternehmens sind nicht auf Dritte übertragbar. |
| 4. Einlösung und Verfall gesammelter Bonuspunkte |
| 4.1 Gesammelte Punkte können im Internet-Prämienshop des Baumit-Bonussytems eingelöst werden, der über die Prämiensystem-Website erreichbar ist. |
| 4.2 Zu jeder im Prämienshop angebotenen Prämie wird die Anzahl der dafür benötigten Punkte angegeben. Eine Prämie kann nur angefordert werden, wenn das Punktekonto des Kundenunternehmens mindestens die für die Einlösung dieser Prämie angegebenen Punkte aufweist. Nach Anforderung der Prämie zieht Baumit die entsprechende Menge Bonuspunkte automatisch von dem Punktekonto des Kundenunternehmens ab. |
| 4.3 Die Bestellung der Prämie stellt nur ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages an Baumit dar. Der Kaufvertrag kommt erst mit der Versendung der bestellten Prämie an das Kundenunternehmen und der Versandbestätigung zustande. Etwaige Angaben über Lieferfristen sind unverbindlich. Die in den Prämienshops angebotenen Prämien können nur abgerufen werden, soweit sie verfügbar sind. Kann eine angeforderte Prämie ausnahmsweise einmal nicht geliefert werden, werden die darauf entfallenden Punkte nicht vom Punktekonto des Kundenunternehmens abgebucht oder, sofern dies bereits geschehen sein sollte, dem Punktekonto wieder gutgeschrieben. Das Kundenunternehmen wird über die Nichtverfügbarkeit der angeforderten Prämie benachrichtigt. |
| 4.4 Ein Punkt hat einen Gegenwert von 0,10 €. |
| 4.5 Eine Einlösung von Bonuspunkten ist nur gegen Sachprämien (Waren oder Dienstleistungen) möglich. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. |
| 4.6 Eine Auslieferung von Prämien ist nur an Lieferadressen in Deutschland möglich |
| 4.7 Nicht eingelöste Punkte verfallen mit Ablauf von 8 Monaten nach ihrer erstmaligen Gutschrift auf dem Punktekonto zum jeweiligen Quartalsende. |
| 5. Aktualisierung von Daten des Kundenunternehmens |
| Baumit kann jederzeit verlangen, dass alle Daten des Kundenunternehmens aktualisiert werden. Kommt das Kundenunternehmen einer solchen Aufforderung nicht nach, kann Baumit ihm den Zugriff auf seinen Account und damit auch die Möglichkeit der Einlösung von Punkten so lange verweigern bis die Aktualisierung durchgeführt wurde. |
| 6. Kündigung, Ausschluss vom Prämiensystem |
| 6.1 Beide Parteien können die Teilnahme am Prämiensystem jederzeit, Baumit jedoch nur unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen, durch schriftliche Mitteilung ordentlich kündigen. Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. |
| 6.2 Im Falle der ordentlichen Kündigung durch das Kundenunternehmen oder durch Baumit kann das Kundenunternehmen die auf seinem Punktekonto gesammelten Punkte noch bis zu sechs Monate nach Zugang der Kündigung einlösen. Danach verfallen noch auf dem Punktekonto vorhandene Punkte ersatzlos. Ein etwaiger früherer Verfall von Punkten, insbesondere gemäß § 4 Abs. 9, bleibt hiervon unberührt. Weitere Ansprüche bestehen nicht. |
| 6.3 Baumit behält sich vor, das Kundenunternehmen und/oder dessen Mitarbeiter bei erheblichen Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen durch schriftliche Mitteilung fristlos von der Teilnahme am Prämiensystem auszuschließen. Dieses Recht besteht unabhängig von dem Recht zur außerordentlichen Kündigung und kann neben diesem ausgeübt werden. Ein gravierender Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen ist insbesondere z.B. dann gegeben, wenn das Kundenunternehmen |
- sich zum Prämiensystem anmeldet, obwohl es nicht teilnahmeberechtigt ist (§ 1 Abs. 3),
- bei der Anmeldung zum Prämiensystem oder bei der Aktualisierung seiner Daten falsche Angaben macht (§ 1 Abs. 4, § 5),
- gegen § 3 verstößt.
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| Erfolgt ein Ausschluss vom Prämiensystem verfallen die auf dem Punktekonto des Kundenunternehmens gesammelten Punkte sofort mit Zugang des eingeschriebenen Briefes. Ein Ersatzanspruch des Kundenunternehmens besteht nicht. |
| 6.4 Wurde ein Kundenunternehmen vom Prämiensystem ausgeschlossen, gilt es im Falle einer erneuten Anmeldung zum Prämiensystem als nicht teilnahmeberechtigt. |
| 6.5 Etwaige sonstige Ansprüche von Baumit gegen das Kundenunternehmen wegen Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen werden durch die vorstehenden Regelungen nicht berührt. |
| 7. Vorläufige Sperrung eines Accounts |
| Besteht Anlass zu dem Verdacht, dass der Hauptaccount und/oder Unteraccount des Kundenunternehmens zu Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder zu Straftaten verwendet wird, behält Baumit sich vor, den Zugang zum betreffenden Account bis zur Aufklärung des Sachverhalts vorübergehend zu sperren. Das Sammeln oder Einlösen von Punkten ist dann nicht möglich. Das Kundenunternehmen wird über die Sperrung informiert. |
| 8. Vorläufige Sperrung eines Accounts |
| Besteht Anlass zu dem Verdacht, dass der Account eines Teilnehmers zu betrügerischen Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen verwendet wird behält Baumit sich vor, den betreffenden Account bis zur Aufklärung des Verdachtsfalles vorübergehend zu sperren mit der Folge, dass der Inhaber des Accounts während der Dauer der Sperrung nicht auf seinen Account zugreifen, insbesondere keine Prämien einlösen kann. Der Inhaber des Accounts wird über die Sperrung informiert. |
| 9. Einstellung, Änderung des Prämiensystems |
| 9.1 Baumit behält sich vor, das Prämiensystem jederzeit insgesamt oder teilweise einzustellen oder unter Einhaltung einer angemessenen Frist und Wahrung der Belange des Kundenunternehmens zu ändern oder zu ergänzen. |
| 9.2 Die Einstellung wird mindestens drei Monate zuvor auf der Prämiensystem-Website bekannt gegeben und die Kundenunternehmen werden außerdem benachrichtigt. |
| 9.3 Nach Beendigung des Prämiensystems können keine Eingaben mehr gemacht und keine Punkte mehr gutgeschrieben werden. Bereits gesammelte Punkte müssen innerhalb von sechs Monaten nach Einstellung des Prämiensystems eingelöst werden, anderenfalls verfallen sie ersatzlos |
| 9.4 Sollte die Durchführung des in diesen Teilnahmebedingungen geregelten Prämiensystems oder von Teilen davon sich als unzulässig erweisen, kann Baumit das Prämiensystem sofort ohne Vorankündigung insgesamt oder hinsichtlich des betreffenden Teils einstellen. Dem Kundenunternehmen stehen in diesem Fall keine Ansprüche gegen Baumit wegen der Einstellung des Prämiensystems oder eines Teils desselben zu. |
| 10. Haftungsa |